Entscheidung über Sportwetten-Monopol des EuGH erst 2010

 
08. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird erst im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob das staatliche Monopol auf Sportwetten in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Das sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Luxemburg auf ddp-Anfrage.
Der EuGH verhandelte am Dienstag über Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart, Gießen und Schleswig-Holstein, die das Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein infragestellen. Die Luxemburger Richter müssen nun entscheiden, ob das Wettmonopol mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

Eine große Rolle spielt dabei das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass nur eine «effektive Suchtbekämpfung» seitens der staatlichen Lotteriegesellschaften den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könne.

Aus Sicht der vorlegenden Verwaltungsgerichte bestehen Zweifel daran, dass es eine «kohärente und systematische Politik zur Beschränkung des Glücksspiels» in Deutschland gibt. Denn staatliche Sportwetten, Lotterien und Kasinospiele würden weiterhin beworben. Zudem dürften in Deutschland andere Spiele mit noch höherem Suchtpotenzial wie Pferdewetten und Automatenspiele von privaten Unternehmen angeboten werden.

In den vor dem EuGH verhandelten Verfahren ging es unter anderem um mehrere private Betreiber von Wettbüros im hessischen Wetteraukreis und in Stuttgart. Ihnen war es untersagt worden, Sportwetten für Veranstalter aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Großbritannien und Malta zu vermitteln. (ls/uk, na)

 

 

 

 
 
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