Entscheidung über Sportwetten-Monopol des EuGH erst 201008. Dezember 2009
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird erst im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob das staatliche Monopol auf Sportwetten in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Das sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Luxemburg auf ddp-Anfrage. Eine große Rolle spielt dabei das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass nur eine «effektive Suchtbekämpfung» seitens der staatlichen Lotteriegesellschaften den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könne. Aus Sicht der vorlegenden Verwaltungsgerichte bestehen Zweifel daran, dass es eine «kohärente und systematische Politik zur Beschränkung des Glücksspiels» in Deutschland gibt. Denn staatliche Sportwetten, Lotterien und Kasinospiele würden weiterhin beworben. Zudem dürften in Deutschland andere Spiele mit noch höherem Suchtpotenzial wie Pferdewetten und Automatenspiele von privaten Unternehmen angeboten werden. In den vor dem EuGH verhandelten Verfahren ging es unter anderem um mehrere private Betreiber von Wettbüros im hessischen Wetteraukreis und in Stuttgart. Ihnen war es untersagt worden, Sportwetten für Veranstalter aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Großbritannien und Malta zu vermitteln. (ls/uk, na)
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Dieser Artikel wurde am Dienstag, 08. Dezember 2009 um 06:56 erstellt und ist in der Kategorie News abgelegt. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden. Weitere Artikel die Sie auch interessieren könnten: Glücksspiel: Zulässige BeschränkungenCarstensen will bestehendes Glücksspielmonopol beenden Jackpot im Lotto und Spiel 77 geknackt Schleswig-Holstein will Glücksspiel-Staatsvertrag kündigen Lotto Jackpot geht nach Schleswig-Holstein
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